Verantwortliche Schießstandaufsicht

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Wir freuen uns ebenfalls einen staatlich anerkannten Lehrgang zur “verantwortlichen Schießstandaufsicht” (Standaufsicht) für das sportliche Schießen gemäß § 27 WaffG i.V.m. §10 AWaffV  anbieten zu können.

Der Lehrgang dauert 4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und findet im Block an einem Abend statt.

Lehrinhalt sind unter Anderem:

  • Aufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung
  • Registrierung bei Verband, Betreiber und Behörde
  • Erlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten
  • Erlaubte/verbotene Waffen und Munition
  • Umgang/Verbot des Umganges mit offenem Treibladungspulver, sowie Delaborierung von angeschlagener Munition (Erfordernis Erlaubnis nach § 27 SprengG)
  • Munitions- und Waffensicherheit
  • Abgabe/Erwerb/Überlassung von Waffen und Munition auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch
  • Umgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen
  • Schießstandordnung, Hausordnung, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien
  • Verhalten und Sicherheit auf dem Schießstand
  • Tägliche Reinigung der Raumschießanlage, Besonderheiten und Entsorgung des Kehrgutes
  • Altersbeschränkungen für Sportschützen und Jäger
  • Der sichere Schießbetrieb inkl. Brandschutz, Fluchtwege, Verhalten bei Notfällen und Erste-Hilfe-Material

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • Gesetzliches Mindestalter (Volljährigkeit)
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gem §§ 5 und 6 WaffG
  • Waffensachkunde nach § 7 WaffG nachgewiesen für die beaufsichtigten Waffen/Munition
  • Zuverlässigkeit (sofern noch keine WBK oder Erlaubnis § 27 SprengG besteht)
  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband

Die Kurse finden regelmäßig statt. Falls bei den übrigen Terminen kein Kurs gelistet sein soll  fragen Sie bitte bei uns nach. 

Kurse bitte über     www.pulverschein.net    buchen

Entdecken Sie unsere verschiedenen Lehrgangsmodule!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass höhere Gewalt, ein krankheitsbedingter Ausfall der Lehrpersonen oder eine deutlich zu geringe Teilnehmerzahl zu einer Absage der Seminare führen kann. Natürlich werden Sie frühstmöglich informiert! Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihnen in einem solchen Fall einen passenden Ersatztermin zur Verfügung zu stellen. Für eventuell entstandene Schäden kommen wir nicht auf.